Med Unis vereinheitlichen Nostrifizierungen

Ab Februar 2017 ist es soweit: Die drei Medizinischen Universitäten Österreichs (Graz, Innsbruck und Wien) starten erstmals mit vereinheitlichten Nostrifizierungsverfahren.

Bisher war das Procedere für Drittstaatsangehörige je nach Med Uni unterschiedlich geregelt: Die jeweilige Satzung dabei legt die Vorgangsweise fest. Um gleiche Bedingungen in ganz Österreich sicherzustellen, einigten sich die Universitäten nun auf angeglichene Satzungen. Dies sind Grundsatzdokumente der Universitäten. Diese Vereinheitlichungsinitiative stammt aus dem Jahr 2013.

Die Nostrifizierungstaxe, also die Gebühr, liegt nach wie vor bei Euro 150,00. Zusätzlich sind jedoch weitere Kosten, etwa für Übersetzungen, mitzubedenken. Ab Februar 2017 wird es erstmals Onlineprüfungen für die ja bereits fertig ausgebildeten MedizinerInnen aus dem Nicht-EU-Ausland, die aber noch die formale Anerkennung in Österreich benötigen, geben. Die drei Med-Unis wechseln sich als Prüfungsorte ab. Die näheren Abläufe finden sich auf ihren Websites.

Für EU-Abschlüsse gelten seit 2005 vereinfachte Anerkennungsbestimmungen.

Diese Harmonisierung ist zu begrüßen. Allerdings ist abzuwarten, welche praktischen Erkenntnisse der erste Durchlauf im Februar bringen wird.