10. Dezember: Tag der Menschenrechte ist auch Anerkennungstag!

Seit 68 Jahren wird er immer am 10. Dezember weltweit gefeiert: der Gedenktag zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen 1948 verabschiedet wurde. Der Konnex gerade hin zu einer adäquaten beruflichen Umsetzung dessen, was Menschen können, ist auch ein Menschenrecht. Eine umsichtige, integrative Arbeitsmarktpolitik stützt also Menschenrechte.

Laut „migration & integration. zahlen. daten. indikatoren 2016“ liegt eine geringere migrantische Erwerbstätigkeit im Vergleich zu ÖsterreicherInnen vor. Die migrantische Erwerbstätigenquote der 15- bis 64-Jährigen lag 2015 bei 63% bzw. 74%, was wesentlich auf die niedrigere weibliche Erwerbsbeteiligung (57% gegenüber 70%) zurückzuführen ist. Eine starke Variable bildet jedoch die Herkunft, wobei Personen mit türkischer bzw. Drittstaats-Herkunft die niedrigste Erwerbsbeteiligung aufweisen (55%).

Mehr als ein Fünftel der Beschäftigten mit Migrationshintergrund fühlte sich 2014 überqualifiziert (22%), jedoch schätzen sich nur 9% der Personen ohne Migrationshintergrund so ein. Generell sind Frauen häufiger überqualifiziert beschäftigt als Männer, in besonders hohem Ausmaß betraf dies Frauen aus den seit 2004 beigetretenen EU-Staaten.

Ende Juli 2016 waren 25.168 anerkannte Flüchtlinge oder Menschen mit subsidiärem Schutz in Österreich beim Arbeitsmarktservice arbeitslos vorgemerkt oder in Schulung. Der Anteil dieser Gruppe an allen am Arbeitsmarktservice (AMS) vorgemerkten Personen oder in Schulung befindlichen Personen lag bei 6,6% und steigt seit dem Vorjahr. Dabei handelt es sich vor allem um SyrerInnen mit 63%, gefolgt von 16% Personen aus Afghanistan und 6% IrakerInnen. Zeitgleich waren 1.352 weibliche und 7.069 männliche Flüchtlinge bzw. subsidiär Schutzberechtigte unter 25 Jahren beim AMS vorgemerkt. (Quelle: AMS-Spezialthema zum Arbeitsmarkt, Juli 2016)

Wie sieht es nun seitens möglicher ArbeitgeberInnen aus? Im ÖIF-Forschungs-Bericht „Anerkennung von Qualifikationen“ (auch Anerkannt!-Projektresultate wurden rezipiert) aus 2016 wird ersichtlich, dass ArbeitgeberInnen Vorbehalte gegenüber ausländischen Abschlüssen haben können: Sie sind mit ausländischen Ausbildungssystemen nicht ausreichend vertraut und können häufig den Wert der Ausbildung nicht einschätzen. Dies kann zu einer Benachteiligung von MigrantInnen bei der Arbeitssuche führen. Auch der erste Bericht zum deutschen Anerkennungsgesetz aus 2014 bestätigt diesen Eindruck speziell bei Klein- und Mittelbetrieben, was eine strukturelle Barriere bei der Arbeitsmarktintegration darstellt. Auch die Anerkannt!– Befragung bei Klein- und Mittelbetrieben vom Herbst 2016 weist auf dieses Phänomen hin

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