Was sagt das „Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung“ zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen?

Das mit 12.12.2013 veröffentliche Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung für die Jahre 2013 bis 2018[1] stellt mehrere Bezüge zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen her. Es ist zu dieser Thematik wesentlich besser ausgestaltet als das Bundesregierungsprogramm der abgelaufenen Legislaturperiode.

01 Wachstum und Beschäftigung für Österreich[1]

Eines der Ziele des Eingangskapitels des Arbeitsprogrammes liegt darin, „qualifizierte Zuwanderung zur Stärkung des Wirtschafts- und Beschäftigungsstandorts und nachhaltige Integration von Menschen mit Migrationshintergrund durch Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“ zu gewährleisten.

Als Herausforderung wird genannt, dass MigrantInnen „oft unter ihrer Qualifikation beschäftigt“ werden und: „…die Anerkennung von Bildungsabschlüssen ist selbst nach vielen Jahren nicht immer einfach.“

Als Lösung wird die „Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen“ angeführt.

Kommentar:
Positiv ist zu werten, dass die Berufsanerkennungsfrage als Bestandteil des Kapitels Beschäftigung gesehen wird und nicht mehr nur im klassischen integrationspolitischen Feld dargestellt wird. Dies zeugt von einem Diversitäts-Mainstreaming-Verständnis, das eben alle Politikbereiche umfasst. Der angeführte Lösungsansatz wird jedoch äußerst knapp gehalten und nicht näher spezifiziert.

02 Österreich fit für die Zukunft machen[2]

und Innovation oder sicherer Energieversorgung findet man hier das Kapitel „Integration“.

Die generelle integrationspolitische Zielsetzung lautet: „Integration ist eine der großen Herausforderungen Österreichs für den Erhalt des sozialen Friedens und des wirtschaftlichen Erfolgs. Gesellschaftliche Vielfalt ist als Chance für Österreich zu nutzen.“

Im Unterkapitel „Berufliche Integration: Mit Fördern und Fordern zum Erfolg“ wird explizit festgehalten: „Erworbene Qualifikationen und Kompetenzen werden von Österreich sachgerecht anerkannt, wozu ein eigenes Anerkennungsgesetz erlassen wird.“

Kommentar:
Hier wird anerkennungsmäßig der breiter gefasste Begriff „Kompetenzen“ verwendet, der über die berufsbezogenen Qualifikationen hinausgeht. Der Verweis auf „sachgerechte“ Anerkennung ist wohl so zu verstehen, dass dies durch entsprechend professionelle Unterstützung zu bewerkstelligen ist. Keine Erwähnung finden mögliche strukturelle Barrieren, die teilweise die Anerkennungsverfahren (für alle Beteiligten) sehr fordernd machen. Dass ein eigenes bundesweites Anerkennungsgesetz erlassen werden soll, bedeutet einen gravierenden Schritt nach vorne: Dies ist das erste Mal, dass ein Statement für eine solche weitreichende Bestimmung abgegeben wird. Dies ist sehr zu begrüßen. Inwiefern dies bei dem österreichischen, extrem zersplitterten Berufsrecht machbar ist, das sich in den neun Landesrechten und im Bundesrecht abbildet, wird sich wohl anhand des Durchgehens mehrerer rechtstechnischer Varianten erst weisen. Hier ist eine gute Bund-Länder-Achse unter Einbindung der Sozialpartner und einschlägiger Fachleute aus Beratungs- und Bildungseinrichtungen erforderlich.

Dass die EU-Berufsanerkennungs-Richtlinie in den Jahren 2014 – 2015 zwingend in allen Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen ist, sei hier nochmals betont. Sie könnte ein wichtiges Momentum für eine konzertierte Umsetzungsstrategie in Österreich darstellen. Zugleich ist der Blick nach Deutschland und die Vollzugspraxis des seit 2012 geltenden deutschen Anerkennungsgesetzes – mit den Chancen, aber auch den Problemen – zu empfehlen.

04 Länger gesund leben und arbeiten[4]

Im Unterkapitel „Pflege und Betreuung“ findet sich das Ziel: „Bedarfsgerechte Ausbildung und bessere Versorgung“. Präzisiert wird dies auf der Maßnahmenebene mit: „Die Ausbildung zu Betreuungs- und Pflegeberufen soll bis Ende 2015 zur De­ckung des wachsenden Personalbedarfs verbessert werden.“

Eine der Maßnahmen ist folgende: „verbesserte Anerkennung von Qualifikationen und Vereinfachung von Nostrifizierungsverfahren;“

Kommentar:
Dies ist die Stelle im Arbeitsprogramm, die den Konnex zwischen einem spezifischen Fachkräftebedarf – nämlich dem in der Pflege und der Betreuung – und Berufsanerkennungsmodalitäten herstellt. Die Stelle verweist auf vereinfachte Verfahren, ohne dies jedoch näher auszuführen.

Zusammenfassend kann man feststellen, dass die Berufsanerkennungsthematik einen klar ersichtlichen Stellenwert im Programm hat. Die konkrete Ausgestaltung wird sich anhand der Umsetzung noch weisen.

[1] https://bka.gv.at/DocView.axd?CobId=53264

[2] S.12

[4] S.54