Neue Regelung: Bewertungen kostenpflichtig

Zunehmend mehr Personen stellen beim BMWFW (Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft) einen Antrag auf die Bewertung ihrer ausländischen Hochschulqualifikation. Die Anträge auf die Bewertung von im Ausland erworbenen Hochschulqualifikationen haben sich in den letzten Jahren verdreifacht. Dies stellt natürlich eine große Herausforderung für das Team im zuständigen Ministerium dar.

Es wird dann ein Gutachten erstellt, das am Arbeitsmarkt sehr dienlich sein kann. Die Bewertung soll der Person selbst, aber auch den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern helfen, die Qualifikation gut einschätzen zu können.

Ab dem Frühjahr 2017 gilt eine neue Regelung in Österreich: Nun müssen sich die Personen – in der Regel Migrantinnen und Migranten – an den Kosten beteiligen.

Die Kostenbeteiligung ist leider ein Resultat dieses Trends:

So sieht sie aus:

+ € 150,- für die Bewertung von bis zu zwei Qualifikationen pro Antrag
+ € 200,- für die Bewertung von drei oder mehr Qualifikationen pro Antrag

Es gibt jedoch die Möglichkeit, die Kosten über den Österreichischen Integrationsfonds rückerstattet zu bekommen.

Die Bewertung ist jedoch nicht für den Zugang zum Erststudium oder Weiterstudium an österreichischen Hochschulen geeignet. Hier wendet man sich an die zuständige Hochschule.

Link:

Österreichischer Integrationsfonds