Förderung der Berufsanerkennung

MigrantInnen mit unterschiedlichen Aufenthaltstiteln, Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte, aber auch ÖsterreicherInnen können beim Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) eine Kostenrückerstattung für Ausgaben zur Berufsanerkennung (Nostrifizierungen, Nostrifikationen,…) beantragen. Die Personen brauchen dafür einen rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich.

Förderrichtlinie Berufsanerkennung