Anerkannt! Und weiter? Update

Die Anerkennung von im Ausland / international erworbenen Qualifikationen ist wichtig. Sie führt aber nicht automatisch zu einem berufsadäquaten Einstieg von MigrantInnen in den Arbeitsmarkt. In der Veranstaltung Anerkannt! Und weiter? werden die Ausgangslage und mögliche Handlungsempfehlungen vorgestellt und diskutiert. Dadurch soll die Schnittstelle zwischen erfolgreicher Anerkennung und berufsadäquatem Einstieg für Sozialpartner, KMUs, AMS und MigrantInnen zufriedenstellender bewältigt werden.

Einladung

Dienstag, 4.11.2014, 13:00-16:00 Uhr
CoWorking im Rondo, Marienplatz 1/II, 8020 Graz

Integrationsbericht 2014 vorgestellt

Einen umfassenden Überblick über die aktuelle österreichische Integrationslandschaft plus Blicke in andere Länder gibt der Ende Juli 2014 vorgestellte Integrationsbericht, erarbeitet vom Expert(innen)rat für Integration beim BMEIA. Anlässlich der Brisanz des Themas ist es wohl kein Zufall, dass die „Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen“ sich als 2. Schwerpunkt prominent über mehrere Seiten erstreckt (S.24ff). Auch werden erstmals explizit Gesichtspunkte für das im Bundesregierungsprogramm avisierte „Anerkennungsgesetz“ genannt (S.28f).

Frauensache Berufsanerkennung?

Wissenschaftsgeschichtlich prominenter Fall einer Nostrifizierung (= Anerkennung eines akademischen Ausbildung) an der UNI Wien war im Jahr 1897 die Ärztin Gabriele Possanner: Als vielgereiste junge Frau erhielt sie in Zürich ihr Medizindiplom. Dieses ließ sie an der UNI Wien mit mühevoller Hartnäckigkeit nostrifizieren. Dafür musste sie aber eine große Anzahl Prüfungen nachmachen. Im gleichen Jahr ließ die UNI Wien übrigens erstmals Frauen zum Studium zu. Possanner wird  heute als Pionierin der österreichischen Frauengeschichte gewürdigt. So ist etwa ein wichtiger Wissenschaftspreis nach ihr benannt.

Das Thema ist als Topos der Bildungsgeschichte erhalten geblieben: Hochqualifizierte Migrantinnen als weit unter ihrer Kompetenz Beschäftigte, und, verschärft, als  Klassiker: die akademische Reinigungskraft. Praktisch jede/r kennt ein Beispiel auf der eigenen Erfahrung. 32% der Frauen und 25% der Männer mit Migrationserfahrung sind in Österreich überqualifiziert erwerbstätig.

Gerade bei den komplexen Berufsanerkennungsverfahren bedarf es eines Blick auf Geschlechterhierarchien: Tatsache ist, dass Frauen deutlich häufiger als Männer unter ihrer Qualifikation erwerbstätig sind. Und zwar unabhängig davon, ob sie ÖsterreicherInnen sind oder Migrationserfahrung haben. Dieses persönlich wie volkswirtschaftlich negative Phänomen wird seit Jahren diskutiert – verstärkt ab dem Zeitpunkt, als die ersten unerfreulichen Statistiken dazu vorlagen – und findet sich in vielen Positionspapieren wieder, so auch im österreichischen Regierungsübereinkommen. Die beiden deutschen Expertinnen Martin Müller-Wacker und Bettina Englmann von „Global Competences“ benannten übrigens ihre 2007 erschienene Studie zur Dequalifizierung von MigrantInnen kurz und bündig „Brain Waste“. Knappest auf den Punkt gebracht. Diese Studie war der zentrale Ausgangspunkt für die deutschen Maßnahmen zur Berufsanerkennung.

Neben spezifischen Unterstützungen für die (teils hohen) Kosten für die Anerkennungsverfahren bedarf es eines konzentrierten Blicks auf bestehende strukturelle Barrieren, die den Zugang von Migrantinnen in die Erwerbsarbeitswelt erschweren.

Zum Welt-Flüchtlingstag 20.6.

Sommerbeginn 2014 –gerade jetzt sind weltweit 51,2 Millionen Menschen auf der Flucht. So viele Menschen wie jetzt waren seit dem zweiten Weltkrieg nicht mehr unfreiwillig „unterwegs“- Sie sind zwangsweise mobil, weil ihnen in der Heimat Verfolgung droht. Diese horrende Zahl hat das UN-Flüchtlingswerk UNHCR zum heutigen Weltflüchtlingstag (20.6.) veröffentlicht. Dass sich 86 %der Flüchtlinge in den ärmeren Ländern der Welt aufhalten, ist bekannt, wird aber in gesellschaftspolitischen Debatten in den reicheren Ländern des Globus oft ignoriert.

Feststellen kann man, dass nicht nur die Menschen, sondern natürlich erst recht ihre mitgebrachten Kompetenzen es nicht so recht “über die Grenzen“ schaffen: So gibt es in Österreich nach wie vor keine Erhebung über die formalen Kompetenzen der AsylwerberInnen. Die Studie der Donau Universität Krems „Anerkennung ausländischer Qualifikationen und informeller Kompetenzen in Österreich“ aus 2012, eine Grundlagenarbeit zu der Thematik, hält genau das fest: Zwar gibt es eine Tiroler Erhebung in dieser Sache(S. 94ff), aber nach wie vor ist die generelle Kompetenzfeststellung bei AsylwerberInnen ein blinder Fleck in Österreich. Nicht geschmälert werden soll dadurch das Engagement von NGOs und Fachleuten, die sich punktuell genau um solche Erhebungen bei Einzelpersonen bemühen: Fakt ist jedoch, dass eine systematische Bestandsaufnahme fehlt. Sie würde wohl darauf verweisen, wie heterogen die Menschen sind, die in Österreich – oft nach dramatischen, grausamen und unendlich anstregenden „Fluchtgeschichten“ ankommen. Und wieviel an Qualifikationen sie mitbringen, die aber unsichtbar und somit zumeist unberücksichtigt bleiben.

Was sagt das „Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung“ zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen?

Das mit 12.12.2013 veröffentliche Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung für die Jahre 2013 bis 2018[1] stellt mehrere Bezüge zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen her. Es ist zu dieser Thematik wesentlich besser ausgestaltet als das Bundesregierungsprogramm der abgelaufenen Legislaturperiode.

01 Wachstum und Beschäftigung für Österreich[1]

Eines der Ziele des Eingangskapitels des Arbeitsprogrammes liegt darin, „qualifizierte Zuwanderung zur Stärkung des Wirtschafts- und Beschäftigungsstandorts und nachhaltige Integration von Menschen mit Migrationshintergrund durch Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“ zu gewährleisten.

Als Herausforderung wird genannt, dass MigrantInnen „oft unter ihrer Qualifikation beschäftigt“ werden und: „…die Anerkennung von Bildungsabschlüssen ist selbst nach vielen Jahren nicht immer einfach.“

Als Lösung wird die „Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen“ angeführt.

Kommentar:
Positiv ist zu werten, dass die Berufsanerkennungsfrage als Bestandteil des Kapitels Beschäftigung gesehen wird und nicht mehr nur im klassischen integrationspolitischen Feld dargestellt wird. Dies zeugt von einem Diversitäts-Mainstreaming-Verständnis, das eben alle Politikbereiche umfasst. Der angeführte Lösungsansatz wird jedoch äußerst knapp gehalten und nicht näher spezifiziert.

02 Österreich fit für die Zukunft machen[2]

und Innovation oder sicherer Energieversorgung findet man hier das Kapitel „Integration“.

Die generelle integrationspolitische Zielsetzung lautet: „Integration ist eine der großen Herausforderungen Österreichs für den Erhalt des sozialen Friedens und des wirtschaftlichen Erfolgs. Gesellschaftliche Vielfalt ist als Chance für Österreich zu nutzen.“

Im Unterkapitel „Berufliche Integration: Mit Fördern und Fordern zum Erfolg“ wird explizit festgehalten: „Erworbene Qualifikationen und Kompetenzen werden von Österreich sachgerecht anerkannt, wozu ein eigenes Anerkennungsgesetz erlassen wird.“

Kommentar:
Hier wird anerkennungsmäßig der breiter gefasste Begriff „Kompetenzen“ verwendet, der über die berufsbezogenen Qualifikationen hinausgeht. Der Verweis auf „sachgerechte“ Anerkennung ist wohl so zu verstehen, dass dies durch entsprechend professionelle Unterstützung zu bewerkstelligen ist. Keine Erwähnung finden mögliche strukturelle Barrieren, die teilweise die Anerkennungsverfahren (für alle Beteiligten) sehr fordernd machen. Dass ein eigenes bundesweites Anerkennungsgesetz erlassen werden soll, bedeutet einen gravierenden Schritt nach vorne: Dies ist das erste Mal, dass ein Statement für eine solche weitreichende Bestimmung abgegeben wird. Dies ist sehr zu begrüßen. Inwiefern dies bei dem österreichischen, extrem zersplitterten Berufsrecht machbar ist, das sich in den neun Landesrechten und im Bundesrecht abbildet, wird sich wohl anhand des Durchgehens mehrerer rechtstechnischer Varianten erst weisen. Hier ist eine gute Bund-Länder-Achse unter Einbindung der Sozialpartner und einschlägiger Fachleute aus Beratungs- und Bildungseinrichtungen erforderlich.

Dass die EU-Berufsanerkennungs-Richtlinie in den Jahren 2014 – 2015 zwingend in allen Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen ist, sei hier nochmals betont. Sie könnte ein wichtiges Momentum für eine konzertierte Umsetzungsstrategie in Österreich darstellen. Zugleich ist der Blick nach Deutschland und die Vollzugspraxis des seit 2012 geltenden deutschen Anerkennungsgesetzes – mit den Chancen, aber auch den Problemen – zu empfehlen.

04 Länger gesund leben und arbeiten[4]

Im Unterkapitel „Pflege und Betreuung“ findet sich das Ziel: „Bedarfsgerechte Ausbildung und bessere Versorgung“. Präzisiert wird dies auf der Maßnahmenebene mit: „Die Ausbildung zu Betreuungs- und Pflegeberufen soll bis Ende 2015 zur De­ckung des wachsenden Personalbedarfs verbessert werden.“

Eine der Maßnahmen ist folgende: „verbesserte Anerkennung von Qualifikationen und Vereinfachung von Nostrifizierungsverfahren;“

Kommentar:
Dies ist die Stelle im Arbeitsprogramm, die den Konnex zwischen einem spezifischen Fachkräftebedarf – nämlich dem in der Pflege und der Betreuung – und Berufsanerkennungsmodalitäten herstellt. Die Stelle verweist auf vereinfachte Verfahren, ohne dies jedoch näher auszuführen.

Zusammenfassend kann man feststellen, dass die Berufsanerkennungsthematik einen klar ersichtlichen Stellenwert im Programm hat. Die konkrete Ausgestaltung wird sich anhand der Umsetzung noch weisen.

[1] https://bka.gv.at/DocView.axd?CobId=53264

[2] S.12

[4] S.54