BildungsANschlüsse statt Bildungsabschlüsse

Zum Internationalen Menschenrechtstag 10.Dezember

Wenig analysiert, aber praktisch bedeutsam ist die Schnittstelle zwischen „erfolgreicher Anerkennung von im Ausland erworbener Berufsqualifikation“ und dem „ausbildungsadäquater Berufseinstieg“. Aktuelle Strategien und Forschung dazu setzen sich – noch – leider nicht mit den Bedarfen von Klein- und Mittelbetrieben (KMUs) auseinander. Diese stellen aber einen Großteil der Arbeitsplätze.

Der Anerkennungsprozess ist tatsächlich erst mit dem erfolgreichen, ausbildungsadäquaten Berufseinstieg abgeschlossen. Der Begriff Bildungsanschluss (statt Bildungsabschluss) soll das versinnbildlichen. Dieser Zugang bringt mit sich, die Bedeutung der arbeitgebenden Institutionen und deren Einstellungspraxen in Hinblick auf gut qualifizierte und „anerkannte“ MigrantInnen ins Zentrum zu stellen. Dies kann sowohl eine formale Anerkennung (mit Bescheid) über eine der vielen dafür zuständigen österreichischen Behörden sein, aber auch eine Bewertung. Bewertungen haben den Status eines Gutachtens oder einer Empfehlung. Anerkannt! legt den Fokus auf genau diese Frage, was dem bildungs- und menschenrechtspolitischen Profil des Projektes entspricht.

Der Bedarf von KMUs ist in der einschlägigen Anerkennungs-Literatur weitgehend ausgeblendet. Dieser aus Diversitätssicht problematische „blinde Fleck“ bedeutet, dass wichtige Akteure im Feld nicht einbezogen werden. Nochmals unbeachtet bleibt somit offensichtlich die Frage: Was hindert und was motiviert KMUs, gut qualifizierte MigrantInnen mit erfolgreich absolvierter Anerkennung/ Bewertung wahrzunehmen und aufzunehmen? Auch die Frage, wie die Karriereverläufe von MigrantInnen mit erfolgreich abgeschlossener Berufsanerkennung aussehen, bleibt offen. Besonders interessant ist die Frage, wie ArbeitgeberInnen / Personalzuständige mit Anerkennungs-/Bewertungsunterlagen umgehen, da diese teilweise Dokumente beinhalten, die man nicht oft zu Gesicht bekommt. Dies sind zum Beispiel Nostrifizierungsbescheide oder formale Bewertungen, wie sie ENIC NARIC Austria ausstellt. Auch die Verknüpfung mit Wissen um sozial- und fremdenrechtlicher Hinsicht, etwa bezogen auf AusländerInnenbeschäftigungsmodalitäten oder auf Visaangelegenheiten, sind von großem Interesse. Daraus ergibt sich letztendlich die Frage, ob aufgrund dieser Situation Formen der strukturellen Diskriminierung ableitbar sind, die KMUs die Personalaquise erschweren, wenn es um den Zugang zu gut qualifizierten MigrantInnen geht. Wie sieht der Bedarf bei diversitätssensibler Personalauswahl und Personalentwicklung aus? Dies interessiert und sowohl im öffentlichen Bereich (Stichwort „Interkulturelle Öffnung von Institutionen“) als auch in der Privatwirtschaft

Wir entwickeln dazu praxisorientierte Handlungsempfehlungen und weitere Angebote, um ein wenig dazu beizutragen, dass Bildungsanschlüsse ein Stück gelebte Menschenrechtspraxis werden.

Mangelberufeliste neu

Nur mehr 11 Berufe wurden für 2015 als Mangelberufe definiert. Drittstaatsangehörige, die diese Berufe haben, können einen Antrag für eine Rot-Weiss-Rot-Karte in Österreich stellen. Auffallend ist, dass ab 2015 der einzige Beruf, den viele Frauen ausüben, von der „Mangelberufeliste“ gestrichen wird: Diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester/Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger fallen nunmehr unter „Sonstige Schlüsselkräfte“ (mit einem definierten Mindestentgelt). Die Liste erstellt das BMASK mit dem BMWFW gemeinsam, und zwar auf Basis der vom AMS erhobenen Stellenandrangziffer: Laut dieser ist die Nachfrage nach gehobenem Gesundheitspflegepersonal zurückgegangen.

Frauenpolitisch ist dies eine unerfreuliche Entwicklung, da die Systematik der Mängelberufeliste ganz klar den technischen Bereich forciert, wo Frauen eben wenig präsent sind.

 

Ärztegesetz – diskriminierungsfreier gestaltet

Das Ärztegesetz ist diskriminierungsfreier geworden: In Hinkunft kann man sich auch in die Ärzteliste eintragen lassen, wenn man nicht die österreichische Staatsangehörigkeit hat. Erst die Eintragung in die Ärzteliste berechtigt nämlich Personen, selbständig oder unselbständig als Ärzt/ Ärztin tätig zu sein. Neue Bestimmungen gibt es jedoch für die Ausübung des ärztlichen Berufes, was die ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache betrifft: Diese Bestimmung zu präzisieren obliegt nun der Österreichischen Ärztekammer vor, die auch die Durchführung der Deutschprüfungen regelt.

MigrantInnen – Potential für die Steiermark?

Einladung zur AST-Fachveranstaltung.

Seit fast zwei Jahren gibt es in Österreich Anlaufstellen für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen (AST). ZEBRA/AST Steiermark veranstaltet am 10.11.2014, 18.00-20.00 in Kooperation mit der AST Anlaufstellenkoordination Wien eine Fachveranstaltung im Kunsthaus Graz – Space 04, Lendkai 1. ReferentInnen und Impulsgeber, wie Mag,Dr. Peter Huber, Landesrätin Dr. Bettina Vollath, Mag. Karl Heinz Snobe MA und Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Annette Sprung werden die Bedeutung von Migration für den steirischen Arbeitsmarkt und die Bedeutung einer sozialen Durchlässigkeit im Sinne einer beruflichen Aufwärtsmobilität thematisieren. „Werden mitgebrachte Qualifikationen von MigrantInnen am Arbeitsmarkt ausreichend genutzt?“ „Was bedeutet „Anerkennung“ im gesamtgesellschaftlichen Kontext?“ „Welche Strategien werden von Seiten der Landesregierung und des AMS entwickelt, um Potentiale zu nutzen?“ Über diese und weitere Fragen wird an diesem Abend diskutiert.

Anerkannt! Und weiter? Update

Die Anerkennung von im Ausland / international erworbenen Qualifikationen ist wichtig. Sie führt aber nicht automatisch zu einem berufsadäquaten Einstieg von MigrantInnen in den Arbeitsmarkt. In der Veranstaltung Anerkannt! Und weiter? werden die Ausgangslage und mögliche Handlungsempfehlungen vorgestellt und diskutiert. Dadurch soll die Schnittstelle zwischen erfolgreicher Anerkennung und berufsadäquatem Einstieg für Sozialpartner, KMUs, AMS und MigrantInnen zufriedenstellender bewältigt werden.

Einladung

Dienstag, 4.11.2014, 13:00-16:00 Uhr
CoWorking im Rondo, Marienplatz 1/II, 8020 Graz

Integrationsbericht 2014 vorgestellt

Einen umfassenden Überblick über die aktuelle österreichische Integrationslandschaft plus Blicke in andere Länder gibt der Ende Juli 2014 vorgestellte Integrationsbericht, erarbeitet vom Expert(innen)rat für Integration beim BMEIA. Anlässlich der Brisanz des Themas ist es wohl kein Zufall, dass die „Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen“ sich als 2. Schwerpunkt prominent über mehrere Seiten erstreckt (S.24ff). Auch werden erstmals explizit Gesichtspunkte für das im Bundesregierungsprogramm avisierte „Anerkennungsgesetz“ genannt (S.28f).

Frauensache Berufsanerkennung?

Wissenschaftsgeschichtlich prominenter Fall einer Nostrifizierung (= Anerkennung eines akademischen Ausbildung) an der UNI Wien war im Jahr 1897 die Ärztin Gabriele Possanner: Als vielgereiste junge Frau erhielt sie in Zürich ihr Medizindiplom. Dieses ließ sie an der UNI Wien mit mühevoller Hartnäckigkeit nostrifizieren. Dafür musste sie aber eine große Anzahl Prüfungen nachmachen. Im gleichen Jahr ließ die UNI Wien übrigens erstmals Frauen zum Studium zu. Possanner wird  heute als Pionierin der österreichischen Frauengeschichte gewürdigt. So ist etwa ein wichtiger Wissenschaftspreis nach ihr benannt.

Das Thema ist als Topos der Bildungsgeschichte erhalten geblieben: Hochqualifizierte Migrantinnen als weit unter ihrer Kompetenz Beschäftigte, und, verschärft, als  Klassiker: die akademische Reinigungskraft. Praktisch jede/r kennt ein Beispiel auf der eigenen Erfahrung. 32% der Frauen und 25% der Männer mit Migrationserfahrung sind in Österreich überqualifiziert erwerbstätig.

Gerade bei den komplexen Berufsanerkennungsverfahren bedarf es eines Blick auf Geschlechterhierarchien: Tatsache ist, dass Frauen deutlich häufiger als Männer unter ihrer Qualifikation erwerbstätig sind. Und zwar unabhängig davon, ob sie ÖsterreicherInnen sind oder Migrationserfahrung haben. Dieses persönlich wie volkswirtschaftlich negative Phänomen wird seit Jahren diskutiert – verstärkt ab dem Zeitpunkt, als die ersten unerfreulichen Statistiken dazu vorlagen – und findet sich in vielen Positionspapieren wieder, so auch im österreichischen Regierungsübereinkommen. Die beiden deutschen Expertinnen Martin Müller-Wacker und Bettina Englmann von „Global Competences“ benannten übrigens ihre 2007 erschienene Studie zur Dequalifizierung von MigrantInnen kurz und bündig „Brain Waste“. Knappest auf den Punkt gebracht. Diese Studie war der zentrale Ausgangspunkt für die deutschen Maßnahmen zur Berufsanerkennung.

Neben spezifischen Unterstützungen für die (teils hohen) Kosten für die Anerkennungsverfahren bedarf es eines konzentrierten Blicks auf bestehende strukturelle Barrieren, die den Zugang von Migrantinnen in die Erwerbsarbeitswelt erschweren.

Zum Welt-Flüchtlingstag 20.6.

Sommerbeginn 2014 –gerade jetzt sind weltweit 51,2 Millionen Menschen auf der Flucht. So viele Menschen wie jetzt waren seit dem zweiten Weltkrieg nicht mehr unfreiwillig „unterwegs“- Sie sind zwangsweise mobil, weil ihnen in der Heimat Verfolgung droht. Diese horrende Zahl hat das UN-Flüchtlingswerk UNHCR zum heutigen Weltflüchtlingstag (20.6.) veröffentlicht. Dass sich 86 %der Flüchtlinge in den ärmeren Ländern der Welt aufhalten, ist bekannt, wird aber in gesellschaftspolitischen Debatten in den reicheren Ländern des Globus oft ignoriert.

Feststellen kann man, dass nicht nur die Menschen, sondern natürlich erst recht ihre mitgebrachten Kompetenzen es nicht so recht “über die Grenzen“ schaffen: So gibt es in Österreich nach wie vor keine Erhebung über die formalen Kompetenzen der AsylwerberInnen. Die Studie der Donau Universität Krems „Anerkennung ausländischer Qualifikationen und informeller Kompetenzen in Österreich“ aus 2012, eine Grundlagenarbeit zu der Thematik, hält genau das fest: Zwar gibt es eine Tiroler Erhebung in dieser Sache(S. 94ff), aber nach wie vor ist die generelle Kompetenzfeststellung bei AsylwerberInnen ein blinder Fleck in Österreich. Nicht geschmälert werden soll dadurch das Engagement von NGOs und Fachleuten, die sich punktuell genau um solche Erhebungen bei Einzelpersonen bemühen: Fakt ist jedoch, dass eine systematische Bestandsaufnahme fehlt. Sie würde wohl darauf verweisen, wie heterogen die Menschen sind, die in Österreich – oft nach dramatischen, grausamen und unendlich anstregenden „Fluchtgeschichten“ ankommen. Und wieviel an Qualifikationen sie mitbringen, die aber unsichtbar und somit zumeist unberücksichtigt bleiben.

Was sagt das „Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung“ zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen?

Das mit 12.12.2013 veröffentliche Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung für die Jahre 2013 bis 2018[1] stellt mehrere Bezüge zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen her. Es ist zu dieser Thematik wesentlich besser ausgestaltet als das Bundesregierungsprogramm der abgelaufenen Legislaturperiode.

01 Wachstum und Beschäftigung für Österreich[1]

Eines der Ziele des Eingangskapitels des Arbeitsprogrammes liegt darin, „qualifizierte Zuwanderung zur Stärkung des Wirtschafts- und Beschäftigungsstandorts und nachhaltige Integration von Menschen mit Migrationshintergrund durch Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“ zu gewährleisten.

Als Herausforderung wird genannt, dass MigrantInnen „oft unter ihrer Qualifikation beschäftigt“ werden und: „…die Anerkennung von Bildungsabschlüssen ist selbst nach vielen Jahren nicht immer einfach.“

Als Lösung wird die „Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen“ angeführt.

Kommentar:
Positiv ist zu werten, dass die Berufsanerkennungsfrage als Bestandteil des Kapitels Beschäftigung gesehen wird und nicht mehr nur im klassischen integrationspolitischen Feld dargestellt wird. Dies zeugt von einem Diversitäts-Mainstreaming-Verständnis, das eben alle Politikbereiche umfasst. Der angeführte Lösungsansatz wird jedoch äußerst knapp gehalten und nicht näher spezifiziert.

02 Österreich fit für die Zukunft machen[2]

und Innovation oder sicherer Energieversorgung findet man hier das Kapitel „Integration“.

Die generelle integrationspolitische Zielsetzung lautet: „Integration ist eine der großen Herausforderungen Österreichs für den Erhalt des sozialen Friedens und des wirtschaftlichen Erfolgs. Gesellschaftliche Vielfalt ist als Chance für Österreich zu nutzen.“

Im Unterkapitel „Berufliche Integration: Mit Fördern und Fordern zum Erfolg“ wird explizit festgehalten: „Erworbene Qualifikationen und Kompetenzen werden von Österreich sachgerecht anerkannt, wozu ein eigenes Anerkennungsgesetz erlassen wird.“

Kommentar:
Hier wird anerkennungsmäßig der breiter gefasste Begriff „Kompetenzen“ verwendet, der über die berufsbezogenen Qualifikationen hinausgeht. Der Verweis auf „sachgerechte“ Anerkennung ist wohl so zu verstehen, dass dies durch entsprechend professionelle Unterstützung zu bewerkstelligen ist. Keine Erwähnung finden mögliche strukturelle Barrieren, die teilweise die Anerkennungsverfahren (für alle Beteiligten) sehr fordernd machen. Dass ein eigenes bundesweites Anerkennungsgesetz erlassen werden soll, bedeutet einen gravierenden Schritt nach vorne: Dies ist das erste Mal, dass ein Statement für eine solche weitreichende Bestimmung abgegeben wird. Dies ist sehr zu begrüßen. Inwiefern dies bei dem österreichischen, extrem zersplitterten Berufsrecht machbar ist, das sich in den neun Landesrechten und im Bundesrecht abbildet, wird sich wohl anhand des Durchgehens mehrerer rechtstechnischer Varianten erst weisen. Hier ist eine gute Bund-Länder-Achse unter Einbindung der Sozialpartner und einschlägiger Fachleute aus Beratungs- und Bildungseinrichtungen erforderlich.

Dass die EU-Berufsanerkennungs-Richtlinie in den Jahren 2014 – 2015 zwingend in allen Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen ist, sei hier nochmals betont. Sie könnte ein wichtiges Momentum für eine konzertierte Umsetzungsstrategie in Österreich darstellen. Zugleich ist der Blick nach Deutschland und die Vollzugspraxis des seit 2012 geltenden deutschen Anerkennungsgesetzes – mit den Chancen, aber auch den Problemen – zu empfehlen.

04 Länger gesund leben und arbeiten[4]

Im Unterkapitel „Pflege und Betreuung“ findet sich das Ziel: „Bedarfsgerechte Ausbildung und bessere Versorgung“. Präzisiert wird dies auf der Maßnahmenebene mit: „Die Ausbildung zu Betreuungs- und Pflegeberufen soll bis Ende 2015 zur De­ckung des wachsenden Personalbedarfs verbessert werden.“

Eine der Maßnahmen ist folgende: „verbesserte Anerkennung von Qualifikationen und Vereinfachung von Nostrifizierungsverfahren;“

Kommentar:
Dies ist die Stelle im Arbeitsprogramm, die den Konnex zwischen einem spezifischen Fachkräftebedarf – nämlich dem in der Pflege und der Betreuung – und Berufsanerkennungsmodalitäten herstellt. Die Stelle verweist auf vereinfachte Verfahren, ohne dies jedoch näher auszuführen.

Zusammenfassend kann man feststellen, dass die Berufsanerkennungsthematik einen klar ersichtlichen Stellenwert im Programm hat. Die konkrete Ausgestaltung wird sich anhand der Umsetzung noch weisen.

[1] https://bka.gv.at/DocView.axd?CobId=53264

[2] S.12

[4] S.54