Anerkennungs- und Bewertungsgesetz

Am 1. Juni 2016 passierte das Anerkennungs- und Bewertungsgesetz den Außenpolitischen Ausschuss des Nationalrates. Es wurde mit breiter Mehrheit angenommen. Die mangelnde Anerkennung von international erworbenen Kompetenzen ist ein Integrationshemmer und widerspricht der Grundidee der Chancengleichheit – dazu gibt es breitesten Konsens.

Positiv zu werten ist, dass auch das Instrument der „Bewertung“ gleichermaßen im Gesetz dargestellt wird.

Anerkannt! führte für dieses Gesetz 2015 österreichweit Fokusgruppen durch, um vorab die Bedarfe und Einschätzungen der verfahrensdurchführenden Stellen und der Sozialpartner sowie Bildungseinrichtungen zu erheben.

Link zum Bericht des Außenpolitischen Ausschusses